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Über Johannes Gutenberg
Gutenbergs Vater entstammte einem angesehenen Geschlecht,
den Gensfleischs, das seit 1330 für Mainz beurkundet ist. Die Gensfleischs waren Ratsherren, Bürgermeister und Canonici und gelangten durch Fleiß, Lehen und Heiraten in den Besitz eines größeren
Vermögens und etlicher Höfe, unter anderem jener Hof »Zur Laden«.
Der Vater Friele zum Gensfleisch genannt zur Laden zu
Gutenberg ist von 1372 bis 1419 städtischer Rechenmeister und Münzgenosse und heiratet in zweiter Ehe eine vermögende Bürgerliche, Elsgen Wyrich, Tochter des Werner Wyrich »vom steinern Kram«. Aus
dieser Ehe stammen drei Kinder: Friele, Else und Johann (Henne). Im übrigen werden Vorname und Zuname in mannigfachen Varianten geschrieben. Das Geburtsdatum von Henne ist nicht bekannt; das Jahr 1400
wurde als Geburtsjahr von der Stadt Mainz festgelegt. Über Kindheit und Jugend Gutenbergs gibt es keine Information. Sicher ist, daß er schreiben und lesen lernte und wohl auch schon rechnen.
1411 rumort es wieder einmal unter den etwa sechstausend
Einwohnern der Stadt Mainz; zwischen der Partei der Adligen, zu der die Familie Gensfleisch-Gutenberg gehört, und den Zünften geht der Streit um eine neue Ratsverfassung, die dem Bürgertum mehr
Einflußrechte gewährleisten soll. 117 Patrizier, darunter die Familie Gutenberg, verlassen die Stadt, um auf diesem Weg ihre Privilegien zu sichern. Die Gutenbergs sind wahrscheinlich nach Eltville
gezogen. Hier war eine gute Schulausbildung in der »Gemeinschul« der Peterskirche gewährleistet. Der Matrikel der zu der Erzdiözese Mainz gehörenden Universität Erfurt ist zu entnehmen, daß im
Sommersemester 1418 und im Wintersemester 1418/1419 ein »Johannes de Alta villa« in Erfurt immatrikuliert war. Es ist anzunehmen, daß es sich bei diesem Eintrag um Johannes Gutenberg handelt, denn der
Zusatz »de alta villa« verweist auf einen Studenten aus Eltville, in dem die Familie Gensfleisch Besitz hatte. Auch andere Mainzer aus Gutenbergs Umkreis studierten in Erfurt wie der spätere
Geschäftspartner Konrad Humery oder der spätere Drucker-Geselle »Petrus Ginsheym« aus Gernsheim. Johannes aus Eltville wird im Wintersemester 1419/1420 – nach den möglichen drei Semestern – zum
Baccalaureus promoviert.
1419 stirbt der Vater Gutenbergs; da sich Johannes Gutenberg
in den Erbauseinandersetzungen selbst vertritt, muß er um 1420 volljährig gewesen sein.
Was Gutenberg in den Jahren danach tat oder wo er sich
aufhielt, ist unbekannt. 1427 oder 1428 wird er bei der Übertragung einer Leibrente in einem Dokument genannt. Denkbar ist, daß er in dieser Zeit irgendwo eine Ausbildung als Goldschmied erhielt.
1428 wird wieder einmal das Patriziat aus der Stadt
Mainz vertrieben. In einer »Rachtung«, einem Sühnevertrag des Mainzer Erzbischofs Konrad III. zwischen dem Patriziat und den Zünften im Jahr 1430 wird auch Henchin zu Gudenberg gestattet, nach Mainz
ohne Auflagen zurückzukehren. In diesem Jahr schließt seine Mutter einen Vertrag mit der Stadt Mainz über eine ihrem Sohn Johannes zustehende Leibrente von dreizehn Gulden; man nimmt an, daß
Gutenberg zu diesem Zeitpunkt sich (noch) nicht wieder in Mainz aufhielt.
Das nächste sichere durch Urkunden belegte Datum aus
Gutenbergs Leben ist 1434, als er in Straßburg als Goldschmied und Spiegelmacher lebt. In diesem pulsierenden und wohlhabenden Straßburg leben am Anfang des 15. Jahrhunderts rund fünfundzwanzigtausend
Einwohner; es ist damit eine der damals größten Städte Mitteleuropas. Die Stadt profitiert durch die den Rhein entlang führenden Handelswege von Italien nach Flandern und umgekehrt, handelt aber auch
mit Augsburg, Nürnberg, mit Prag und Südfrankreich.
Es war zu jener Zeit nicht unüblich, daß man seine
Schulden nicht bezahlte. Das galt für Bürger wie für Gemeinwesen. Mainz machte da keine Ausnahme, zumal es der Stadt finanziell nicht gut ging. Da die Stadt Mainz sich weigerte, Gutenberg eine ihm
zustehende Rentenzahlung von 310 Gulden zu bezahlen, wurde 1434 der zufällig in Straßburg durchreisende Mainzer Stadtschreiber Nikolaus Wörstadt (von Werstatt) auf Veranlassung Gutenbergs in
Schuldhaft genommen und in den Schuldturm geworfen; auch das war ein allgemein verbreitetes Verfahren, Geiseln zu nehmen, um Forderungen durchzusetzen. Für Gutenberg läßt sich nachweisen, daß die
Stadt Mainz ab 1436 die Schuldzahlungen, auch Zinsen, zahlte. Ärger bekam Gutenberg in Straßburg mit der Ennelin zu der ysern ture, die ihre eiserne Tür wohl nicht gut genug verschlossen hatte und der
er darob angeblich ein Eheversprechen gegeben haben soll, was er aber nicht halten wollte. In dem von ihr angestrengten Prozeß 1437 beleidigte Gutenberg den gegen ihn aussagenden Zeugen Klaus Schott,
Schuhmacher in Straßburg (ein armer, notdürftiger Mensch, der sich nur von Lügen und Trügen ernähre), was zu einem gesonderten Gerichtsverfahren führte; Gutenberg zahlte dem Beleidigten
vorbehaltlich einer endgültigen Entscheidung des geistlichen Gerichts fünfzehn Gulden: Geld für Ehre. 1444 ist die Ennelin jedenfalls noch nicht verheiratet, sondern wird im Straßburger Zollbuch
unter denen aufgeführt, »die mit niemand dienen«.
Die Gerichtsakten aus den beiden Prozessen von 1439
dokumentieren, womit sich Gutenberg in St. Arbogast vor den Toren der Stadt Straßburg beschäftigte. Nach diesen Akten hatte sich der Straßburger Bürger Andreas Dritzehn an Gutenberg gewandt, um von
ihm »ettlich kunst« zu lernen. Seit 1437 hatte Gutenberg ihm bereits das »Bollieren« von Edelsteinen beigebracht, womit wohl eine »Lehre« im Münz- und Goldschmiedehandwerk gemeint war.
1438 schloß Gutenberg eine Vereinbarung mit dem Vogt Hans
Riffe von Lichtenau zur Produktion von Spiegeln für die nächste alle sieben Jahre stattfindende Wallfahrt nach Aachen (»Ochevart«), die 1439 stattfinden sollte, aber wegen der Pestgefahr auf 1440
verschoben wurde. Riffe und Gutenberg wollten Pilgerspiegel herstellen, in denen die Zeigung der Aachener Kleinodien aufgefangen werden sollte, damit die Wallfahrer nach der Rückkehr in ihre Heimatorte
in diesen Spiegeln zeigen konnten, was ihnen in Aachen widerfahren war. Solche Spiegel wurden an vielen Orten hergestellt und vertrieben. Straßburg war Durchgangsstation für die Wallfahrer aus dem
Süden Europas und insofern war damit zu rechnen, daß mit den Spiegeln gute Gulden verdient werden konnten. Hergestellt wurden die Spiegel aus einer Blei-Zinn-Legierung, wie aus einem Urteilsspruch des
Stadtrates von 1439 hervorgeht. Gutenberg und Riffe hatten zwischenzeitlich Andreas Dritzehn und Andreas Heilmann an ihrem Unternehmen beteiligt.
Gutenberg schloß mit Dritzehn, Heilmann und Riffe auch noch
einen zweiten Vertrag, in dem er sich verpflichtete »alle sin künste vnd afentur, so er fürbasser oder in ander Wege mehr erkunde und wußte« an seine Geschäftspartner weiterzugeben, die dafür Geld
zahlten, den Betrieb während dieser Lehrzeit finanzierten und sich zugleich zur Geheimhaltung verpflichteten. In den Prozeßakten findet man Hinweise auf eine hölzerne Presse (von Conrat Sahspach
hergestellt), um den Einkauf von Blei und um Zahlungen an den Goldschmied Hans Dünne, der Formen und Teile herstellte, die »zu dem trucken gehöret«. In dem Prozeß wird erstaunlicherweise nicht über
Papier gesprochen, was sich vielleicht dadurch erklärt, daß einer der Partner, Heilmann, Mitbesitzer an einer Papiermühle bei Straßburg war.
Wenn es sich bei der Straßburger »kunst vnd afentur« um
die Herstellung von Drucksachen, also um bedrucktes ÂPapier, handelte, dann müßte im Prozeß – bei aller Geheimhaltung – davon gesprochen worden sein. So wird es sich wohl »nur« um die
Massen-Herstellung von Wallfahrtsspiegeln oder um die Herstellung von Segenssprüchen, zu befestigen an Glocken, gehandelt haben. Denkbar ist auch noch die Herstellung von Einzelbuchstaben für die
Gestaltung von Bucheinbänden.
Gutenberg muß in Straßburg gut gestellt gewesen sein, denn 1441 bürgt er für einen Kredit von einhundert Goldpfund, ein
Jahr später borgt ihm der Thomasstift selbst achtzig Pfund, 1443/1444 wird er in der Straßburger Steuerliste mit einem Vermögen von vierhundert Goldpfund aufgeführt und als waffenfähiger Bewohner
aufgelistet. Und die Ennelin, aus Patrizierhause stammend, hätte sich schwerlich mit einem Menschen unter Stand eingelassen.
Für die Jahre 1444 bis 1448 liegen keine Dokumente über Gutenbergs Aufenthaltsort vor. Bemerkenswert ist, daß der Tischler
Conrat Sahspach 1444 Straßburg verläßt.
Man kann, man muß also im Moment noch spekulieren über GutenÂbergs Aufenthalt in den Jahren zwischen 1444 und 1448.Wo
würde sich ein einigermaßen wohlsituierter Patrizier hinbegeben, nachdem es in Straßburg vielleicht zu eng für ihn geworden ist? Nicht nach Nord – zum Beispiel nach Flandern –, denn da wäre er
sehr wahrscheinlich an Mainz vorbeigekommen und hätte also in seine Vaterstadt zurückkehren können. Das wäre auch schon längst bewiesen worden, das hätte längst belegt werden können,
denn dann hätte Gutenberg ja bei den Erben Laurens JanÂsÂzoon Costers (geboren um 1370, gestorben um 1440) das Geheimnis der beweglichen und wieÂderÂverwendbaren Letter kennengelernt – das hätten
die Freunde Costers schon herausgefunden!
Hätte es Paris sein können, wo er vielleicht den Peter Schöffer kennenÂgelernt hätte? Immerhin war die Pariser
»Sorbonne« eine der berühmtesten Universitäten Europas – da Âhätte Henne aus Mainz noch viel lernen können. Nicht sehr wahrscheinlich, dann wäre schon ein Hinweis in den Matrikeln der Pariser
Universität oder anderswo geÂfunden worden. Weder das spanische FlanÂdern noch Paris waren ein interÂessanter Zielort für Âeinen Mann, der auch Geschäfte machen will, der emporstrebt.
Es bieten sich zwei weitere Orte an, wenn man nicht unterstellen will, daß Gutenberg diese vier Jahre in einem Kloster
verbracht hat: Prag mit seiner Universität aus dem Jahr 1348 oder Rom – das Zentrum der Welt –, auch wenn die alten Kartographen Jerusalem als Mittelpunkt erklärten. Denkbar ist auch noch Venedig
oder Genua. Ausgeschlossen werden kann wohl Avignon, zwar warm, aber eine Stadt, die im möglichen Zeitraum macht-politisch schon Vergangenheit war, denn das Große Schisma war 1417 beendet, der
päpstliche Hof aufgelöst.
Wir wollen hier kurz auf fernöstliche Drucktechniken verweisen. Gegossene Metalltypen in China werden erstmals von Wang Zhen
(1298) in seinem Buch »Zao huozi yinshu fa« erwähnt (aber auch ÂTypen aus Holz, Ton und Zinn, die mit einem Draht zusammengehalten wurden. Funde an der Seidenstraße belegen, daß die Mongolen die
chineÂsische Drucktechnik übernommen hatten. Venezianische und genueÂsische Handelsniederlassungen Âlagen in Gebieten, die von den Mongolen erobert wurden – wie zum Beispiel Moskau 1240. In Persien
hatte der Minister RaÅ¡Ãd ed-din eine erste »westliche« Beschreibung des chineÂsiÂschen Drucksystems veröffentlicht – auch hier, in Täbris, gab es italienische Niederlassungen.
Rom oder Venedig oder Genua. Dorthin Âkamen die vor den Arabern flüchtenden Menschen aus dem östÂlichen
Mittelmeergebiet und brachten Wissen mit. In Rom konnte man neue Gedanken kennenlernen und vielleicht die eine oder andere GeÂschäftsidee bekommen. Das Heilige Rom wird es also geÂwesen sein, nicht
irgendÂein verÂlassener oder verregneter Ort nördlich der Alpen, sondern ein Ort mit ÂSonne – im doppelten Wortsinn. Ein Patrizier aus den bedeutsamen deutschen Bischofsstädten Mainz und
Straßburg wäre sicherlich willÂkommen gewesen, Âhätte erÂzählen können. Auch für Johannes GutenÂbergs bisher unÂbekannten Aufenthalt könnte Occam’s razor gelten.
1448 kehrt Gutenberg wieder nach Mainz zurück, denn er nimmt im Oktober bei seinem Vetter Arnold Gelthus Âeinen Kredit
über 150 Gulden auf mit einem Zinssatz von 7½ Prozent. 1449 leiht sich Gutenberg von Johannes Fust achthundert Gulden (zu sechs Prozent Zins) und 1453 noch einmal achthundert Gulden; strittig wurde im
späteren ÂProzeß mit Fust (1455), ob als Kredit oder als »Firmen«anteil. Zum Vergleich: für fünfhundert Gulden konnte man in Mainz mehr als ein ordentliches Bürgerhaus kaufen.
Die finanzielle Lage der Stadt Mainz ist in den 1440er Jahren so desolat,
daß sie sich in umliegenden Städten, insbesondere in Frankfurt, verschulden mußte. Die wirtschaftliche Lage der Stadt führt um 1450 zu einer Rezession und damit auch zu einem deutlichen
Bevölkerungsrückgang, der nur bedingt durch Prämien (Steuerbefreiung für zehn Jahre) an Neubürger aufgefangen werden kann. 1456 ist die Stadt
mehr oder weniger zahlungsunfähig und ein Pfand von Frankfurt. Insofern ist erstaunlich, daß sich Gutenberg in dieser Zeit mehrere Beträge von
insgesamt mehr als eintausend Gulden leihen kann – der versprochene und erwartete Gewinn aus der nur in seinen Gedanken und vielleicht auf
Papier skizzierten befindlichen Erfindung muß gigantisch gewesen sein.
Die 1454/1455 fertiggestellte 42zeilige Bibel bringt dem Gutenberg Gulden
in die Kasse, aber dieser verwendet das Geld nicht zur Rückzahlung der Kredite, sondern investiert sie in die »Druckerei«. 1458 ist Gutenberg
finanziell so angespannt, daß er die Zinsen für den Kredit des Straßburger Thomasstiftes nicht zahlt.
Das Mainzer Stadtgericht erkennt 1455 im Streit zwischen Fust und
Gutenberg an, daß die 800 Gulden von 1453 kein Kredit gewesen sei, und dem Fust insofern nur der nicht für das »Werk« verbrauchte Betrag
zustehe. Dennoch hat Gutenberg nach dem Prozeß Schulden in Höhe von 1276 Gulden, davon sind rund vierhundert Gulden Zinsen, die er an Fust zu
zahlen hat. Johannes Fust beeidet, daß er wegen des Kredits an Gutenberg selbst zinspflichtige Kredite habe aufnehmen müssen; nach damaligem Recht hatte ein Schuldner im Falle des Schadennehmens des
Gläubigers auch dessen Schaden auszugleichen. Bei dieser Eidesleistung treten als Zeugen auf sein Bruder Jakob Fust und ein Peter Girnßheim, Peter Schöffer aus Gernsheim.
Gutenberg verarmt – er erhält aus dem Verkauf der Bibel kein Geld mehr.
Aber es ist denkbar, daß er eine Offizin betrieb und mit den bei ihm verbliebenen Typen der 42zeiligen Bibel kleine Akzidenzen druckte. Später
teilt der Domprediger und Professor Jakob Wimpfeling mit, daß Gutenberg im Alter erblindet sei.
1465 wird er in das Hofgesinde des Erzbischofs Adolf von Nassau
aufgenommen; er erhält die »Hofkleidung der Edlen, für sein Haus zwanzig Malter Korn und zwo Fuder Wein steuerfrei«, denn, wie Adolf erklärte, er
sei zu diesem Entschluß veranlaßt worden durch »den angenemen und willigen Dienst, den sein lieber getreuer Johann Gutenberg ihm und seinem Stift geleistet« habe.
Anfang 1468 stirbt Gutenberg und wird beerdigt im Franziskanerkloster.
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