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Der Greif
Das Buchdruckerwappen ist eine Erfindung des 17. Jahrhunderts. Im »Spiegel des Erzhauses Österreich« (1668) findet man zuerst erwähnt,
daß Kaiser Friedrich III. (1415-1493) die Buchdrucker Gold zu tragen berechtigte, sie auch sonst dem Adel und den Gelehrten gleichgestellt und befreit und in Sonderheit den Setzern einen Adler, den Druckern einen
Greif mit Druckerballen in der Klaue, beide Wappen mit offenem Helm, verliehen habe.
Eine besondere Begünstigung der Buchdruckerei durch Kaiser Friedrich III. ist so wenig bekannt, wie sich ein Beweis für eine
Wappenverleihung an die Gesamtheit der Drucker finden läßt. Johann Schott, ein Enkel des Johann Mentel (Hans Mentelin) zu Straßburg, besaß die Unverfrorenheit, seinen Großvater Mentel zum Erfinder der
Buchdruckerkunst zu machen. Er druckte das von Kaiser Friedrich seinem Großvater und dessen ehelichen Leibeserben 1466 verliehene Wappen mit einer Inschrift, welche diesen als Erfinder der Buchdruckerkunst nennt,
auf seine Bücher.
Durch Schotts Fälschung entstand in der Öffentlichkeit der Eindruck, dieses Wappen sei allen Buchdruckern gegeben worden. Das an Mentel
verliehene Wappen zeigt weder Adler noch Greif, sondern einen Löwen. Der Greif, das eigentliche Wappentier der Buchdrucker erscheint als Firmenzeichen einiger Drucker schon am Ende des 15. Jahrhunderts. Die
heraldische Form des allgemeinen Buchdruckerwappens stammt wahrscheinlich von dem Heraldiker Caspar Büsching (Büssingius), der es in seiner »Kurzgefaßten Heroldskunst« 1713 beschreibt.
Die erste Abbildung des uns bekannten großen Buchdruckerwappens dürfte in Nürnberg 1730 erfolgt sein: »Spörl - Introductio in notit.
sign. Typograph«. Das Wappen zeigt im Felde eines deutschen Schildes einen Doppeladler mit zum Fluge gerichteten Flügeln, der Winkelhaken und Druckerballen hält. Über dem Schild sieht man einen offenen Helm, welcher
die Krone trägt. Auf der Krone des Helms steht ein wachsender geflügelter Greif nach rechts gekehrt, welcher in seinen Klauen zwei aufeinander gesetzte Buchdruckerballen trägt. Offene Helme durften nur adlige
Familien oder solche Personen führen, welche aus besonderer Gnade des Kaisers oder hoher Landesherren Adelsprivilegien genossen. Hiervon mag die Meinung kommen, der vielgenannte Kaiser Friedrich III. habe die
Buchdrucker »adelgleich« gemacht. Auch Mentels Wappen hatte keinen offenen Helm. Es hat adelige Buchdrucker gegeben, die für ihre Person den offenen Helm geführt haben, doch liegt kein Grund vor, diese Auszeichnung
unter die Rechte aller Buchdrucker zu setzen.
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